Mario Krsnić
Oberurseler Str.77
61476 Kronberg
Tel: 06173 317 079
Fax: 06173 317 335
Allgemeine Geschäftsbedingungen
der Firma Mario Krsnić
§1
Allen Leistungen
der Firma Mario Krsnić (im weiteren Text: KRSNIC) liegen diese Geschäftsbedingungen
zugrunde. Abweichende und/oder ergänzende Vereinbarungen bedürfen der ausdrücklichen
schriftlichen Zustimmung von KRSNIC; dies gilt auch für eine Abbedingung des Schriftformerfordernisses.
§2
Vertragsgegenstand
ist ausschließlich das verkaufte Software-Produkt mit den Eigenschaften und Merkmalen
sowie dem Verwendungszweck gemäß der jeweils beiliegenden Produktbeschreibung in
der Online-Hilfe, sowie auch auf unseren Internet-Seiten. Andere oder weitergehende
Eigenschaften und/oder Merkmale oder ein darüber hinausgehender Verwendungszweck
gelten nur dann als vereinbart, wenn sie von uns ausdrücklich schriftlich bestätigt
werden.
Kunden haben
das Recht, die Bestellung innerhalb von zwei Wochen ohne Begründung zu widerrufen.
Die Frist beginnt mit dem Bestellungsdatum. Unabgesehen davon haben Kunden das Recht,
die Software mindestens vier Wochen lange zu testen, ohne sie zu bestellen. Hierfür
stehen alle unsere Programme im Internet zum Download bereit.
Beanstandungen
wegen Funktionstüchtigkeit der Software sind unverzüglich, spätestens jedoch
binnen zwei Wochen nach Lizenzierung der Software schriftlich geltend zu machen,
wenn Kunde Anspruch auf Rückerstattung des Kaufpreises erhebt. Der Kunde wird die
lizenzierte Software innerhalb von zwei Wochen nach Lizenzierung untersuchen. Dies
gilt insbesondere im Hinblick auf die Vollständigkeit der Software sowie der Funktionsfähigkeit
grundlegender Programmfunktionen. Mängel, die hierbei festgestellt werden oder ohne
weiteres feststellbar sind, müssen dem Anbieter innerhalb von zwei Wochen nach Lizenzierung
in Textform mitgeteilt werden. Beizufügen ist eine detaillierte Mängelbeschreibung.
Die Gewährleistungsfrist
durch KRSNIC beträgt in der Regel 3 Monate ab Lizenzierung der Software und
beinhaltet insbesondere die Überlassung der jeweils neuesten Programmversion der
vertragsgegenständlichen Software (Update-Recht) und Fehlerbeseitigung innerhalb
des Programmcodes. Für einzelne Software-Produkte kann bei der Bestellung auch eine
andere Gewährleistungsfrist vereinbart werden. Während der Gewährleistungsfrist
ist KRSNIC verpflichtet alle angezeigten Fehler im Programmcode zu beseitegen und
allen Beanstandungen wegen Funktionstüchtigkeit der Software zu entsprechen. Die
Übernahme und Installation von Updates geschiet allerdings auf eigene Verantwortung
des Kunden. Eine Rückwärtskompatibilität mit früheren Programmversion wird nicht
garantiert, KRSNIC verpflichtet sich aber während der Gewährleistungsfrist die Anpassungen
der Datenbank kostenlos durchzuführen, um diese Kompatibilität zu ermöglichen.
§3
KRSNIC
ist bei Beanstandungen berechtigt, im Falle der Unzumutbarkeit eine Nachlieferung
und/oder Mängelbeseitigung zu verweigern. Im übrigen sind weitergehende Ansprüche
des Kunden, welche mit einer mangelhaften oder falschen Lieferung oder Verletzung
vertraglicher Nebenpflichten bei Lieferung zusammenhängen, und jede sonstige Haftung
von KRSNIC wegen fahrlässiger Pflichtverstöße ausgeschlossen, und zwar gleichgültig,
auf welchen Rechtsgrund diese gestützt sein mögen. Dieser Ausschluss gilt nicht
für einen Schaden, der auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzung
von KRSNIC oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruht
und auch nicht für Schäden aus einer von KRSNIC zu vertretenden Verletzung
des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit der geschädigten Person.
Der Kunde anerkennt,
dass in jedem Falle ein Mangel nur dann vorliegt, wenn dieser sofort nach Entdeckung
KRSNIC schriftlich und detailliert angezeigt wird und einen relevanten und reproduzierbaren
Fehler beinhaltet. Ausgeschlossen ist die Gewährleistung insbesondere für Mängel,
welchen eine der folgenden Ursachen zugrunde liegt:
a) Unzulängliche
Wartung
b) Nichtbeachtung
der Betriebs- und Installationsvorschriften
c) Zweckwidrige
Benutzung der Produkte
d) unsachgemäße
Handhabung der Software
e) Modifikationen
oder Reparaturversuche
f) Äussere Einflüsse,
insbesondere höhere Gewalt sowie andere Gründe welche von KRSNIC nicht zu vertreten
sind.
Vom KRSNIC nicht
gedeckte Garantieleistungen sowie vom Kunden verursachte Mehrkosten werden dem Kunden
in Rechnung gestellt. Bei fehlender oder mangelhafter Fehlerbeschreibung erfolgt
die Fehlersuche durch KRSNIC auf Kosten des Kunden.
Auftretende Störungen,
die in die Garantieleistung fallen aber über die zwei Wochenfrist nach der Lizenzierung
hinausgehen, berechtigen den Käufer nicht, vom Kauf zurückzutreten. Wandlung ist
ausgeschlossen.
§4
KRSNIC übernimmt
keine Gewähr und haftet nicht dafür, dass die Programmfunktionen den spezifischen
Anforderungen des Käufers genügen oder mit Komponenten in der speziellen Hardwarekonfiguration
beim Käufer zusammenarbeiten. KRSNIC haftet in keinem Fall für Datenverlust.
KRSNIC haftet
nur für direkten Schaden und nur, wenn der Kunde nachweist, dass dieser durch grobe
Fahrlässigkeit oder Absicht von KRSNIC, deren Hilfspersonen oder den von KRSNIC
beauftragten Dritten verursacht wurde. Die Haftung ist auf den Preis der jeweiligen
Lieferung/Dienstleistung beschränkt.
Jede weitergehende
Haftung von KRSNIC, deren Hilfspersonen und der von KRSNIC beauftragten Dritten
für Schäden aller Art ist ausgeschlossen. Insbesondere hat der Kunde in keinem Fall
Ansprüche auf Ersatz von Schäden, die nicht am Produkt selbst entstanden sind, wie
namentlich Produktionsausfall, Nutzungsverlust, Verlust von Aufträgen, entgangenen
Gewinn sowie andere indirekte oder Folgeschäden.
§5
Der Kaufgegenstand
bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises durch den Kunden im Eigentum
von KRSNIC. Der Eigentumsvorbehalt bleibt auch bestehen für alle Forderungen, die
KRSNIC gegen den Käufer im Zusammenhang mit dem Kaufgegenstand nachträglich
erwirbt. Während der Dauer des Eigentumsvorbehaltes ist der Käufer zum Besitz und
vertragsgemäßen Gebrauch des Kaufgegenstandes berechtigt, solange er seinen Verpflichtungen
aus dem Eigentumsvorbehalt und seinen Verpflichtungen aus der Geschäftsverbindung
fristgerecht nachkommt. Der Kunde ist verpflichtet, KRSNIC alle im Rahmen
einer Rechteverfolgung aus vereinbartem Eigentumsvorbehalt erforderlichen Auskünfte
zu erteilen. Es wird dem Käufer grundsätzlich ein einfaches unbefristetes Recht
zum Laden und Ablaufenlassen des Programms gewährt, soweit sich aus den Lizenzbedingungen
des betreffenden Programms nichts abweichendes ergibt. Dementsprechend richten sich
die einzelnen Nutzungsrechte nach den Lizenzbestimmungen der jeweiligen KRSNIC-Produkte.
§6
KRSNIC
ist berechtigt, die im Rahmen der Geschäftsbeziehung erforderlichen personenbezogenen
Daten des Kunden im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes zu erheben, zu speichern
und zu verarbeiten.
§7
Die Unwirksamkeit
einzelner Punkte dieser Allgemeinen Geschäftsbedingung berührt die Wirksamkeit der
übrigen Bestimmungen nicht. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine
neue Bestimmung, die in ihrer wirtschaftlichen Auswirkung der unwirksamen Bestimmung
möglichst nahe kommt. Erfüllungsort und Gerichtsstand für Verträge, die unter Einschluss
dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen geschlossen wurden, ist Frankfurt a.M. Es
gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Lizenzbestimmungen der
Firma Mario Krsnic Pflege-Software
1. Alle Rechte
an den Programmen liegen ausschließlich beim Lizenzgeber.
2. Jedes Programm
kann beliebig lange getestet werden.
3. Es gibt 3
Arten von Lizenzen, die für unsere Programme vorgesehen sind. Dies sind im einzelnen:
EINZELPLATZLIZENZ
Lizenz für die
Nutzung des Programms an nur einem Computerarbeitsplatz.
MEHRPLATZLIZENZ
A
Lizenz für die
Nutzung des Programms an bis zu fünf Computerarbeitsplätzen im selben Unternehmen.
MEHRPLATZLIZENZ
B
Lizenz für die
Nutzung des Programms an einer unbegrenzten Zahl von Computerarbeitsplätzen
im selben Unternehmen. Das Unternehmen wird hier verstanden als örtlich zusammenhängendes
Komplex von Gebäuden oder Institutionen.
4. Der Gebrauch
des Programms (kopieren, klonen, emulieren, vermieten, verändern, dekompilieren,
disassemblieren) oder eines Teils davon, der über die Lizenzbestimmungen hinaus
geht, ist untersagt und führt zum sofortigen automatischen Erlöschen der Lizenz.
Das Unternehmen “Mario Krsnic” behält sich im Fall von Zuwiderhandlungen angemessene
juristische Schritte vor.
5. Sämtliche
Rechte, die hier nicht ausdrücklich freigegeben werden, verbleiben beim Lizenzgeber.
Installation
und Gebrauch jedes Programms führen unverzüglich zum Inkrafttreten der Lizenzbestimmungen.
6. Die Installation
und der Gebrauch von jedem Programm bedeutet die Annahme unserer AGB und der Lizenzbestimmungen.
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